Donnerstag, 17. Dezember 2009

Tötung einer Wildschweinfamilie durch Polizisten in Höchberg, Landkreis Würzburg

PRESSEMITTEILUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie es den aktuellen Meldungen im Main Echo www.main-netz.de/nachrichten/b… und der Main Post www.mainpost.de/lokales/franke… entnehmen können, kam es am Sonntag, den 13. Dezember 2009 zur Tötung von 13 Wildschweinen in einer Garage durch einen Polizisten. Die Tierschutzorganisation “Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V.” hält diese Tötung für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und hat daher Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen die verantwortlichen Polizisten gestellt.

Näheres entnehmen Sie bitte der Strafanzeige in der Anlage* sowie der nachfolgenden Pressemitteilung.

Bei Rückfragen können Sie mich jederzeit anrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Storr
Rechtsanwalt

Tierschutzorganisation stellt Strafanzeige gegen Polizisten

Bei einer Treibjagd im Reichenberger Wald flüchteten Sonntagnachmittag 13 Wildschweine in das Gewerbegebiet Höchberg. Die Wildschweine versteckten sich in einer Garage, die ein Mitarbeiter einer Firma daraufhin abschloss. Zum Zeitpunkt des Erscheinens der Polizei konnte somit eine konkrete Gefahr durch die Wildschweine ausgeschlossen werden. Da die Wildschweine auch nach dem Öffnen des Garagentores sich nicht veranlasst sahen, die Garage wieder zu verlassen, ist offensichtlich, dass die Tiere auch zu diesem Zeitpunkt keine konkrete Gefahr für die Allgemeinheit darstellten. Die Tierschutzorganisation Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. hat daher Strafanzeige gegen die verantwortlichen Polizisten gestellt – wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

“Tiere dürfen in Deutschland nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden”, so Rechtsanwalt Dominik Storr, der für die Tierschutzorganisation die Strafanzeige gestellt hat. “Die Tötung der Wildschweine beruhte nicht auf der Feststellung einer konkreten Gefahr, die für ein derartiges Einschreiten der Polizei Voraussetzung gewesen wäre”, so der Rechtsanwalt. Eine völlig unzureichende abstrakte Risikobewertung könne eine polizeiliche Maßnahme nicht rechtfertigen.

“Nach Abzug der aufgebrachten Menschen und der damit automatisch einhergehenden Beruhigung der Wildschweine hätte nur die Garage nach Eintritt der Dunkelheit geöffnet werden müssen”, so Roland Dunkel, Vorsitzender des Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V.. Die Tiere hätten in den Wald zurückkehren können, ohne dass dabei irgendjemand zu Schaden gekommen wäre.

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

“Auch wenn es die Behörden in vielen Fällen nicht wahrhaben wollen, gibt es in Deutschland doch ein rechtsverbindliches Tierschutzgesetz, wonach die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund gemäß § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz strafbar ist”, so Rechtsanwalt Storr. Der Tierschutz wurde zudem im Jahr 2002 als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Diese Staatszielbestimmung gibt dem Staat den umfassenden Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere auf. Auf diese Weise wird der Tierschutz zur Aufgabe der öffentlichen Gewalt. An diesen Rechtsgrundsätzen hat sich insbesondere auch die Polizei als Organ der öffentlichen Gewalt zu orientieren.

Damit dieser Grundsatz nicht nur auf dem Papier existiert, sondern in der Praxis von den Behörden auch umgesetzt wird, hat die Tierschutzorganisation Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V. Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen die verantwortlichen Polizisten gestellt. Nach dem Tierschutzgesetz ist es nämlich strafbar, wenn Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund getötet werden.

“Die Wildschweinmutter, die mit ihren Kindern der Treibjagd entkommen war, erwartete im Gewerbegebiet Höchberg eine gnadenlose Hinrichtung durch die Polizei. Diese Tiertragödie zeigt, dass die Behörden Tiere in vielen Fällen immer noch wie Sachen behandeln”, so der Vorsitzende des Arbeitskreises humaner Tierschutz.

Neustadt, den 15.12.2009

Rechtsanwalt
Dominik Storr
Erlacherstraße 9
97845 Neustadt am Main OT Erlach
Telefon: +49 (0) 9393-99320-3
Telefax: +49 (0) 9393-99320-9
Email: info@buergeranwalt.com
Internetauftritt: www.buergeranwalt.com

* Der Wortlaut der Strafanzeige liegt der fellbeißer-Red. vor und kann bei Bedarf angefordert werden bei:
- Volker.Woehl@t-online.de
oder
- ulrich.dittmann-arbeitskreis-t…

—– Original Message —–
From: Rechtsanwalt Storr storr@buergeranwalt.com
To: RA Dominik Storr info@buergeranwalt.com
Sent: Tuesday, December 15, 2009 7:59 PM
Subject: Tötung von Wildschweinen in Höchberg – Tierschutzorganisation stellt Strafanzeige

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Ulrich Dittmann Arbeitskreis Tierschutz (15.12.2009; 20:20 Uhr)
E-Mail: ulrich.dittmann-arbeitskreis-t…
Internet: www.arbeitskreis-tierschutz.de

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