Freitag, 13. November 2009

Häufung grausamer Tierquälerei erschreckend

Much, 12. November 2009. Der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) hat eine Belohnung in Höhe von 500 € für die Ergreifung des Tierquälers ausgesetzt, der in Koppenbrück (Brandenburg) einen Hund ertränkt hat. Außerdem erstattet er Anzeige gegen Unbekannt. Der Hund war am Wochenende in einem Seitenarm der Jäglitz gefunden worden. Der Täter hatte ihm die Schnauze zugeklebt, bevor er ihn im Fluss ertränkt hat. Dieser Fall von Tierquälerei ist ein neuerlicher trauriger Höhepunkt einer ganzen Reihe von Meldungen über misshandelte Tiere.

„Diese grausame und zutiefst verabscheuungswürdige Tat darf nicht ungesühnt bleiben“, erklärt Dieter Ernst, Geschäftsführer des ETN und appelliert: „Wir bitten die Bevölkerung, uns bei der Suche nach dem Täter zu helfen, damit er seiner gerechten Strafe zugeführt werden kann.“ Zugleich äußert Dieter Ernst seinen Abscheu über die Häufung von Fällen grausamer Tierquälerei: „Die Verrohung auch in Bezug auf den Umgang mit Tieren ist erschreckend und darf nicht einfach schweigend hingenommen werden.“ Erst im August dieses Jahres hatte der ETN zwei misshandelte Kamerunschafe in seiner Auffangstation auf Hof Huppenhardt aufgenommen. Unbekannte hatten ihnen mit stumpfen Gegenständen die Knochen zertrümmert. Ein Schaf ist durch die Schläge auf den Kopf erblindet.

Tierquälerei ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch ein Straftatbestand, der nach dem Tier-schutzgesetz bestraft wird. Die Tötung eines Tieres kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € und einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. „Die Tat in Koppenbrück zeugt von einer Rohheit, die mit der Höchststrafe des Gesetzes geahndet werden sollte“, betont Dieter Ernst.

Bei dem getöteten Hund handelt es sich um einen ca. 60 cm langen schwarzen Mischling. Der Hund hatte zum Zeitpunkt des Todes ein rotes Flohhalsband um. Die Tat geschah einem Zeugen zufolge wahrscheinlich bereits am 2. oder 3. November. Hinweise auf den Halter oder den Täter nimmt der ETN oder die zuständige Polizeiwache in Kyritz entgegen.

quelle : http://www.etn-ev.de/

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